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Kratom-Kompass

Rechtslage

Kratom in Österreich: Legal? Die neue Rechtslage seit September 2026

Österreich hat 2026 einen eigenen Weg gewählt: Kratom bleibt außerhalb des Suchtmittelgesetzes, darf aber nicht mehr als Lebensmittel oder Tee verkauft werden.

Stand: · 4 Min. Lesezeit

Aufgeschlagenes Gesetzbuch mit einem grünen Blatt

Kein Suchtmittel

Weder Kratom noch Mitragynin oder 7-OH stehen im österreichischen Suchtmittelgesetz oder in der Psychotropenverordnung. Besitz und Kauf sind damit nicht nach dem Suchtmittelrecht strafbar.

Neu seit 1. September 2026: Verbot als Lebensmittel

Der Nationalrat hat am 7. Juli 2026 eine Novelle des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) beschlossen. Neu ist ein Verbot, Lebensmittel in Verkehr zu bringen, die psychoaktive Stoffe enthalten, deren Verwendung nicht als traditionell gilt. Das Gesundheitsministerium nannte bei der Beschlussfassung ausdrücklich Kratom – neben Muscimol, Kanna, Blauem Lotus und Hawaiianischer Holzrose. Traditionelle Stoffe wie Koffein sind ausgenommen. Die Regelung gilt seit 1. September 2026.

Schon vorher führte der Österreichische Lebensmittelcodex Kratom im Kapitel über Tee als Pflanze, die für Tee nicht verwendet wird.

Was das heißt: Kratom als „Tee“, Getränk oder Nahrungsergänzung zu verkaufen, ist in Österreich unzulässig. Ein allgemeines Kratom-Verbot ist das nicht – entscheidend ist, als was ein Produkt in Verkehr gebracht wird.

Arzneimittel

Kratom ist in Österreich kein zugelassenes Arzneimittel. Laut Verein für Konsumenteninformation ist es „weder als Arzneimittel noch als Lebensmittel zugelassen“.

Für Käufer

Frage Antwort
Ist der Besitz strafbar? Nein.
Darf Kratom als Tee oder Lebensmittel verkauft werden? Nein, seit 1. 9. 2026 ausdrücklich nicht.
Darf ich Kratom in die Schweiz mitnehmen? Nein, dort ist es ein Betäubungsmittel.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: 3. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Kratom-Pulver in Wien, Linz, Tirol oder Niederösterreich kaufen?

Die Rechtslage ist in ganz Österreich gleich: Kratom ist kein Suchtmittel, darf aber seit 1. 9. 2026 nicht als Lebensmittel oder Tee verkauft werden. In Tirol wird nach einem Notfall in Innsbruck über weitere Schritte diskutiert, und Oberösterreich hat im Oktober 2026 die Lebensmittelaufsicht eingeschaltet. Läden vor Ort sind selten; siehe Kratom vor Ort kaufen.

Quellen

  1. Parlament – Regierungsvorlage 518 d.B. (Gesetzestext) (2026)
  2. Parlament – Erläuterungen 518 d.B. (2026)
  3. OTS – Nationalrat beschließt Novelle zum LMSVG (7. 7. 2026) (2026)
  4. Österreichisches Lebensmittelbuch, Kapitel B 31 (2026)
  5. Konsument (VKI) – Kratom: Gesundheitsrisiko (2025)
  6. MeinBezirk Tirol, 30. 9. 2026 (2026)
  7. OÖN, 1. 10. 2026 (2026)