Rechtslage
Kratom in der Schweiz: seit 2017 verboten
Anders als Deutschland und Österreich behandelt die Schweiz Kratom als Betäubungsmittel.
Die Regelung
Mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 hat das Eidgenössische Departement des Innern Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin in das Verzeichnis a der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung aufgenommen. Verzeichnis a umfasst kontrollierte Stoffe, für die sämtliche Kontrollmaßnahmen gelten. Die Pflanze selbst ist nicht namentlich gelistet – weil sie aber Mitragynin enthält, behandeln die Gerichte Kratom-Pulver als Betäubungsmittel. So hat das Obergericht Zürich 2022 einen Online-Verkäufer verurteilt, der nach dem Oktober 2017 Kratom verkauft hatte.
Was das bedeutet
- Besitz, Kauf, Verkauf und Einfuhr sind ohne Bewilligung verboten.
- Bestellungen aus Deutschland oder Österreich in die Schweiz sind nicht erlaubt; seriöse Shops liefern nicht dorthin.
- Wer mit Kratom in die Schweiz einreist, führt ein Betäubungsmittel ein.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: 3. Oktober 2026.